Brandschutzbeauftragter

Ihr zuverlässiger Partner für Brandschutz und Sicherheitstechnik

Brandschutzbeauftragter

„Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden.“
[Definition Industriebaurichtlinie Nr. 5.14.3]

Als externen Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003, vfdb 12-09-01:2014-08 , VdS 3111 sowie 18 jähriger Erfahrung im abwehrenden Brandschutz stehe ich Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Seite, damit Sie sich voll und ganz auf Ihren Betrieb konzentrieren können.

Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzordnungen, Brandschutzkonzepte, Dienstanweisungen und Ausbildung für/ zum Brandschutzhelfern, Gefahrenanalysen, Flucht- und Rettungspläne, regelmäßige Objektbegehungen sowie alle weiteren typischen Aufgaben.

Anlagentechnischer Brandschutz

Überwachen der Wartungsintervalle von Feststell-, Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen, sowie regelmäßige Zertifikatsabfrage der Wartungsfirmen.

Baulicher Brandschutz

Mitwirken bei der Umsetzung von behördlichen Anordnungen, Einhaltung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie die Einhaltung des Brandschutzes bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und Nutzungsänderungen