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Von Sascha Broedel | Sachverständiger und Fachplaner Brandschutz (TH)

Kurz gesagt: Wer als Brandschutzbeauftragter bestellt ist, muss sich nach DGUV Information 205-003 innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten fortbilden. Wer die Frist verpasst, riskiert seine Qualifikation – und das Unternehmen eine Lücke in der Brandschutzorganisation.

Grundlage: DGUV Information 205-003

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten regelt die DGUV Information 205-003. Sie ist inhaltlich abgestimmt mit der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und dem VdS-Leitfaden VdS 3111. Behörden, Versicherer und Unfallversicherungsträger beziehen sich in der Praxis auf diese drei Regelwerke.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE) mit Abschlussprüfung. Damit die Fachkunde aktuell bleibt, verlangt das Regelwerk eine regelmäßige Fortbildung.

Wie viel Fortbildung ist Pflicht?

  • Umfang: mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Zeitraum: innerhalb von drei Jahren
  • Wer: alle bestellten Brandschutzbeauftragten – interne wie externe

Die 16 UE können am Stück oder verteilt absolviert werden, zum Beispiel als zweitägiges Seminar oder als zwei eintägige Veranstaltungen. Entscheidend ist, dass im Dreijahreszeitraum insgesamt 16 UE nachgewiesen sind.

Was passiert, wenn die Frist verstreicht?

Ohne nachgewiesene Fortbildung gilt die Fachkunde nicht mehr als aktuell. Viele Bildungsträger verlangen dann eine erneute Ausbildung, bevor wieder eine Fortbildung möglich ist. Für das Unternehmen ist das mehr als eine Formalie: Beruht die Bestellung auf einer Auflage aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Versicherungsvertrag, ist diese Auflage ohne qualifizierten Brandschutzbeauftragten nicht mehr erfüllt.

Tipp: Tragen Sie das Datum der letzten Fortbildung in Ihre Wiedervorlage ein und planen Sie die nächste spätestens im dritten Jahr fest ein.

Wann muss überhaupt ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle Betriebe gibt es nicht. Die Bestellung ergibt sich meist aus einer dieser Quellen:

  • Baurecht: Brandschutzkonzept oder Baugenehmigung, insbesondere bei Sonderbauten wie Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern und Hochhäusern
  • Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit ASR A2.2 – liegt die Brandgefährdung über dem einer üblichen Büronutzung, soll ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden
  • Verträge: Vorgaben von Sachversicherern, Kunden oder Konzernrichtlinien

Welche Inhalte gehören in die Fortbildung?

Eine gute Fortbildung bringt Brandschutzbeauftragte auf den aktuellen Stand und schafft Raum für Fragen aus dem eigenen Betrieb. Typische Inhalte:

  • Änderungen in Regelwerken, etwa ASR A2.2, ASR A2.3, DIN 14096 (Brandschutzordnung) und den Landesbauordnungen
  • Praxisfälle aus Brandschutzbegehungen: typische Mängel und wie man sie nachhält
  • Anlagentechnischer Brandschutz: Prüffristen, Feststellanlagen, Brandmeldeanlagen
  • Aktuelle Themen wie Lithium-Ionen-Akkus im Betrieb und die Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöscher
  • Räumungsübungen, Unterweisung der Brandschutzhelfer und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Nachweis richtig dokumentieren

Lassen Sie sich eine Teilnahmebescheinigung mit Datum, Inhalten und Anzahl der Unterrichtseinheiten ausstellen und legen Sie sie zu den Bestellungsunterlagen. So können Sie die Fortbildung bei einer Begehung durch Behörde oder Versicherer jederzeit belegen.

Weiterbildung Brandschutzbeauftragte 2027

Zwei Tage live online nach DGUV Information 205-003 – zur Zertifikatsverlängerung mit 16 UE. Termine: 23.–24.02.2027 und 07.–08.09.2027, je 650 € netto.

Termine ansehen und buchen

Häufige Fragen

Zählt ein eintägiges Seminar zur Fortbildungspflicht?

Ja, ein Seminartag mit 8 UE deckt die Hälfte ab. Für die vollen 16 UE brauchen Sie innerhalb von drei Jahren einen weiteren Tag.

Ab wann läuft die Dreijahresfrist?

Ab dem Abschluss der Ausbildung bzw. der letzten Fortbildung. Am einfachsten planen Sie die Fortbildung rechtzeitig vor Ablauf des dritten Jahres.

Gilt die Fortbildungspflicht auch für externe Brandschutzbeauftragte?

Ja. Die Anforderungen an die Qualifikation gelten unabhängig davon, ob der Brandschutzbeauftragte im Unternehmen angestellt oder extern beauftragt ist.

Noch keine Ausbildung? Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 findet vom 27.09. bis 06.10.2027 in Präsenz statt. Als Nachschlagewerk für den Einstieg eignet sich das Fachbuch „Brandschutzbeauftragter – und jetzt?“.