Rauchmelder

Ihr zuverlässiger Partner für Brandschutz und Sicherheitstechnik

Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand also in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen.

Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Ursache für die etwa 200.000 gemeldeten Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchwarnmelder zur Katastrophe führen. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchwarnmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchwarnmelder gehalten wird.

Die Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchwarnmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.

Dabei gilt für alle Bundesländer:

Neu- und Umbauten sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer.

Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchwarnmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.

Info Mieter

Das Beste vorab: Als Mieter sind Sie nicht dafür zuständig, die Rauchwarnmelder nach der DIN 14676 zu installieren. Gemäß den Bauordnungen der Bundesländer ist der Eigentümer (d.h. Ihr Vermieter) für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich …

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Info vermieter

In allen 16 Bundesländern ist der Eigentümer und damit auch der Vermieter für die Rauchwarnmelder Installation verantwortlich. Dies ist in der Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes gesetzlich verankert …

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Info Dienstleister

Als Dienstleister haben Sie den jeweiligen Nutzern und Auftraggebern gegenüber eine enorme Verantwortung …

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