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Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen lassen

Die Brandschutzordnung regelt, wie sich alle Personen in Ihrem Gebäude verhalten, um Brände zu verhindern und im Ernstfall richtig zu handeln. Wir erstellen Brandschutzordnungen nach DIN 14096 – zugeschnitten auf Ihren Betrieb statt aus der Schublade.

Teil A, B und C – wer braucht was?

  • Teil A – Aushang für alle Personen im Gebäude, auch Besucher: kurze Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall.
  • Teil B – für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben: Brandverhütung, Meldewege, Alarmsignale, Räumung und Sammelstelle.
  • Teil C – für Personen mit besonderen Aufgaben, etwa Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Räumungshelfer und Führungskräfte.

Für wen wir Brandschutzordnungen erstellen

  • Unternehmen aus Gewerbe, Industrie und Verwaltung
  • Schulen, Kitas und Kindertagespflege
  • Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen
  • Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe

So läuft die Erstellung ab

  1. Gespräch und Begehung: Abläufe, Gefährdungen und Verantwortlichkeiten aufnehmen.
  2. Entwurf von Teil A, B und C passend zu Ihrem Betrieb.
  3. Abstimmung mit Ihnen und auf Wunsch mit der Brandschutzdienststelle.
  4. Übergabe als bearbeitbare Datei und als Aushang.
  5. Unterweisung der Beschäftigten, auf Wunsch direkt vor Ort.

Ihr Ansprechpartner: Sascha Broedel, Sachverständiger und Fachplaner Brandschutz (TH), zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger und Brandmeister mit über 25 Jahren Feuerwehrpraxis. Sie erhalten Pläne, die nicht nur die Norm erfüllen, sondern im Ernstfall funktionieren.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Brandschutzordnung überprüft werden?

Die DIN 14096 empfiehlt eine Überprüfung in Abständen von höchstens zwei Jahren und eine Anpassung, sobald sich Nutzung, Gebäude oder Organisation ändern.

Reicht eine Vorlage aus dem Internet?

Eine Vorlage ersetzt nicht die Anpassung an Ihr Gebäude, Ihre Meldewege und Ihre Sammelstelle. Genau diese Angaben entscheiden im Ernstfall.

Gehören Flucht- und Rettungspläne dazu?

Sie sind eigenständige Dokumente, ergänzen die Brandschutzordnung aber direkt. Wir erstellen beides gern in einem Auftrag.

Brandschutzordnung anfragen

Telefon: 05402 984167 (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–13 Uhr) oder über das Kontaktformular.