Flucht- und Rettungspläne zeigen Beschäftigten und Besuchern den kürzesten Weg ins Freie, die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie das richtige Verhalten im Notfall. Wir erstellen sie nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601 – verständlich, normgerecht und passend zu Ihrem Gebäude.
Wann sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?
Nach der Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.3 muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Das gilt zum Beispiel für:
- Betriebe mit unübersichtlichen Gebäuden oder mehreren Geschossen
- Bereiche mit Publikumsverkehr, etwa Praxen, Verkaufsräume und Verwaltung
- Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen
- Gebäude, für die das Brandschutzkonzept oder die Baugenehmigung Pläne fordert
So läuft die Erstellung ab
- Unterlagen: Grundrisse als PDF oder CAD.
- Begehung: Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen und Brandschutzeinrichtungen aufnehmen.
- Erstellung nach DIN ISO 23601 mit Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010.
- Prüfung durch Sie und Freigabe.
- Lieferung druckfertig oder als gerahmte Aushänge.
Was Sie erhalten
- Flucht- und Rettungspläne je Geschoss oder Bereich mit Standortangabe
- Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen
- druckfertige Dateien und auf Wunsch fertige Aushänge
- Aktualisierung bei Umbau oder geänderter Nutzung
Ihr Ansprechpartner: Sascha Broedel, Sachverständiger und Fachplaner Brandschutz (TH), zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger und Brandmeister mit über 25 Jahren Feuerwehrpraxis. Sie erhalten Pläne, die nicht nur die Norm erfüllen, sondern im Ernstfall funktionieren.
Häufige Fragen
Wo müssen die Pläne hängen?
An gut sichtbaren Stellen, an denen sie im Notfall gebraucht werden – etwa in Fluren, an Treppen und in der Nähe von Ausgängen. Jeder Plan ist auf seinen Standort ausgerichtet.
Wie oft muss ein Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich bauliche oder organisatorische Gegebenheiten ändern. Sinnvoll ist eine regelmäßige Überprüfung zusammen mit der Brandschutzordnung.
Müssen die Beschäftigten unterwiesen werden?
Ja. Der Inhalt der Pläne gehört in die regelmäßige Unterweisung und sollte bei Räumungsübungen geübt werden. Auch dabei unterstützen wir Sie.
Flucht- und Rettungsplan anfragen
Telefon: 05402 984167 (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–13 Uhr) oder über das Kontaktformular.