Rauchmelder
Ihr zuverlässiger Partner für Brandschutz und Sicherheitstechnik
Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand also in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen.
Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Ursache für die etwa 200.000 gemeldeten Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchwarnmelder zur Katastrophe führen. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchwarnmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchwarnmelder gehalten wird.
Die Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchwarnmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.
Dabei gilt für alle Bundesländer:
Neu- und Umbauten sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer.
Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchwarnmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.


Info Mieter
Das Beste vorab: Als Mieter sind Sie nicht dafür zuständig, die Rauchwarnmelder nach der DIN 14676 zu installieren. Gemäß den Bauordnungen der Bundesländer ist der Eigentümer (d.h. Ihr Vermieter) für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich …
Info vermieter
In allen 16 Bundesländern ist der Eigentümer und damit auch der Vermieter für die Rauchwarnmelder Installation verantwortlich. Dies ist in der Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes gesetzlich verankert …
Info Dienstleister
Als Dienstleister haben Sie den jeweiligen Nutzern und Auftraggebern gegenüber eine enorme Verantwortung …
Info Mieter
Das Beste vorab: Als Mieter sind Sie nicht dafür zuständig, die Rauchwarnmelder nach der DIN 14676 zu installieren. Gemäß den Bauordnungen der Bundesländer ist der Eigentümer (d.h. Ihr Vermieter) für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich.
Die Rauchwarnmelderwartung ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer unterschiedlich geregelt.
ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr:
Sollte Ihr Vermieter die Wartung der Rauchwarnmelder auf Sie übertragen wollen, so muss er mit Ihnen dazu einen einvernehmlichen Vertrag schließen. Nur so kann er sich wirksam von seiner Wartungspflicht entbinden.
Sollten Sie als Mieter vertraglich festgelegt für die Wartung zuständig sein, dann ist es Ihre Aufgabe, leere Batterien auszutauschen, denn der Batterieaustausch ist Teil der Wartung, wenn Melder mit wechselbaren Batterien installiert sind. Der Vermieter muss Sie in der Vereinbarung, mit der Sie als Mieter die Wartung übernehmen, darauf hinweisen und Ihnen auch die Betriebsanleitung für den bei Ihnen installierten Meldertyp übergeben. Wenn bei Ihnen Rauchwarnmelder mit einer festeingebauten Batterie oder Rauchwarnmelder mit 10-Jahres-Langzeitbatterien installiert sind, dann entspricht die Lebensdauer der Batterien in etwa der 10-jährigen Lebensdauer der Rauchwarnmelder. Sind die Langzeitbatterien also leer, dann müssen solche Rauchwarnmelder komplett ausgetauscht werden. Aber auch dann, wenn bei Ihnen Rauchwarnmelder mit Wechselbatterien installiert sind und Sie diese Batterien in kürzeren Abständen ersetzen, müssen die Rauchwarnmelder nach 10 Jahren Betriebszeit auf jeden Fall ausgetauscht werden – und das ist stets Aufgabe des Vermieters.
Sollte Ihr Vermieter weiterhin in der Wartungspflicht sein, dann ist er für den Austausch leerer Batterien und defekter oder gealterter Rauchwarnmelder zuständig.
Hat Ihr Vermieter keine Rauchwarnmelder installiert, Prüfen Sie zunächst einmal, ob die Übergangsfrist in Ihrem Bundesland auch bereits abgelaufen ist. Ist das der Fall, sprechen Sie Ihren Vermieter auf sein Versäumnis zunächst persönlich an und bitten ihn, umgehend die vorgeschriebenen Rauchwarnmelder zu installieren. Sollte das keine Wirkung zeigen, schreiben Sie ihn offiziell an, am besten per Einwurf-Einschreiben und setzen Sie ihm eine realistische Frist zur Nachrüstung. Sollte Ihr Vermieter daraufhin immer noch nicht reagieren, können Sie sich nur an die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden. Diese wird in der Regel ihrerseits dem Vermieter eine befristete behördliche Auflage zur Nachrüstung erteilen und im Falle weiterer Nichtbefolgung ggf. ein Bußgeld verhängen oder andere Maßnahmen ergreifen. Sie sollten Ihren Vermieter nicht selbst auf Nachrüstung der gemieteten Wohnung mit Rauchwarnmeldern verklagen, weil es im Mietrecht nur einen Anspruch des Mieters auf Erhaltung des Mietobjektes in dem Zustand gibt, in welchem es sich bei Abschluss des Mietvertrages bzw. der Übergabe befand.
Info Vermieter
In allen 16 Bundesländern ist der Eigentümer und damit auch der Vermieter für die Rauchwarnmelder Installation verantwortlich. Dies ist in der Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes gesetzlich verankert.
In Sachen Rauchwarnmelderwartung sieht die Sachlage zumindest laut Landesbauordnung anders aus: Jedes Bundesland hat eine eigene Regelung, ob der Mieter oder Vermieter für die Rauchwarnmelder Wartung zuständig ist.
Hier finden Sie Informationen zur Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland.
ABER: Der Vermieter ist immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
Sie sind als Vermieter für die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig, Sie können aber Ihre Wartungspflicht vertraglich auf die Mieter übertragen. Aber: Sie bleiben dennoch in der Haftung. Denn Sie müssen sicherstellen, dass die Mieter physisch und psychisch dazu in der Lage sind, die Wartung auch zuverlässig und gemäß den Herstellerangaben auszuführen. Insoweit besteht für Sie eine sogenannte „Sekundärhaftung“ für die sorgfältige Auswahl und laufende Überwachung desjenigen, dem Sie vertraglich die Verpflichtung übertragen möchten bzw. bereits übertragen haben.
Als Vermieter sind Sie zudem verpflichtet, für alle Mieter eine Lösung zu bieten. Sind Mieter beispielsweise aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Wartung selbstständig nachzukommen, so können Sie diesen Mietern die Wartung nicht übertragen.
Wichtig: Selbst wenn Ihre Mieter laut Landesbauordnung in der Pflicht sind, Rauchmelder zu warten, dann sind Sie als Vermieter nicht aus der Verantwortung. Denn laut Verkehrssicherungspflicht ist der Eigentümer/Vermieter immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte installierten Melder betriebsbereit zu halten.
Im Schadensfall, vor allem wenn Personen bei einem Brand verletzt oder gar getötet werden, wird sich die Frage nach der Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders stellen. Wann wurde er installiert und wann das letzte Mal gewartet. Ist der Vermieter seiner gesetzlichen Pflicht nachweislich nicht nachgekommen und kann man ihm „schuldhaftes Unterlassen“ seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Wartung nachweisen, kann das straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mieter haben weder Kontrollen noch Bußgelder oder Strafen zu befürchten. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass der Mieter bei einem Brand mit Personenschaden in der Haftung ist, sofern man ihm „schuldhaftes Unterlassen“ seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Wartung nachweisen kann. Auch werden Sie als Vermieter den Mietern gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn nachweisbar ist, dass Ihre Mieter die Wartungspflicht verletzt haben.
Die Rauchwarnmelderpflicht gilt seit Juli 2016 bundesweit für alle Privathaushalte, also privat genutzten Wohnraum. Für rein gewerblich genutzte Wohnungen, so z.B. in Büros und Praxen, gibt es keine Rauchwarnmelderpflicht. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wenn ein Raum regelmäßig und damit bestimmungsgemäß zum Schlafen genutzt wird.
Schließen Sie mit Ihren Mietern eine Zusatzvereinbarung ab – sowohl für eine anteilige Umlegung der Anschaffungs- und Installationskosten auf die Miete (Mieterhöhung) als auch für die Umlegung der Wartungskosten auf die jährlichen Betriebskosten (Mietnebenkosten).
Info Dienstleister
Als Dienstleister haben Sie den jeweiligen Nutzern und Auftraggebern gegenüber eine enorme Verantwortung. Im Brandfall zählt jede Sekunde- denn Sekunden entscheiden über Leben und Tod. Falsch montierte Rauchwarnmelder können einen Brand verspätet anzeigen, so dass deren Bewohner wichtige Zeit verloren geht. Spätestens im Laufe der Ermittlungen zur Brandursache werden Fragen zur Installation auftauchen, die Sie als Dienstleister dann beantworten müssen. Mindestens eine weitere Frage wird in Bezug auf Ihre fachliche Eignung sein- anschließend kommen die Haftungsfragen.
Gehen Sie als Dienstleister dieses Risiko nicht ein. Durch unsere Ausbildung zur Q- geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 erhalten Sie herstellerunabhänigiges Wissen wie Rauchwarnmelder richtig montiert werden. Denn nur richtig installierte Rauchwarnmelder können zuverlässig Leben retten. Weisen Sie Ihre Fachkompetenz nach und besuchen Sie unsere Ausbildung.