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Von Sascha Broedel | Sachverständiger und Fachplaner Brandschutz (TH)

Kurz gesagt: Eine Biogasanlage braucht für die Genehmigung fast immer ein eigenes Brandschutzkonzept. Es muss die besonderen Gefahren aus Methan, Schwefelwasserstoff, Gasspeichern und BHKW abbilden und mit Explosionsschutz, TRAS 120 und Feuerwehr zusammenpassen. Vor der Inbetriebnahme wird geprüft, ob die Anlage so gebaut wurde, wie es das Konzept vorsieht. Wer Konzept und Abnahme von Anfang an zusammen denkt, spart sich teure Nachbesserungen.

Warum Biogasanlagen ein eigenes Brandschutzkonzept brauchen

Biogasanlagen gehören baurechtlich in der Regel zu den Sonderbauten, weil dort mit Stoffen umgegangen wird, die eine Explosions- oder erhöhte Brandgefahr mit sich bringen. Größere Anlagen werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. In beiden Fällen verlangt die Behörde einen Brandschutznachweis, der auf die konkrete Anlage zugeschnitten ist. Standardlösungen aus dem Hochbau reichen dafür nicht aus.

Die typischen Gefahrenquellen:

  • Biogas: Methan ist brennbar und bildet mit Luft explosionsfähige Gemische. Schwefelwasserstoff ist zusätzlich giftig.
  • Gasspeicher und Membranen: große Gasmengen unter Folienhauben, die bei Brand oder Beschädigung schnell versagen können
  • BHKW-Aufstellraum: heiße Oberflächen, Schmier- und Zündöl, elektrische Anlagen und die Gaszuleitung auf engem Raum
  • Aktivkohlefilter und Entschwefelung: Schwefel und beladene Aktivkohle sind eine nicht zu unterschätzende Brandlast
  • Substratlager: Silage, Mist und trockene Einsatzstoffe können sich entzünden oder einen Brand weitertragen

Die Regelwerke im Überblick

Für das Brandschutzkonzept einer Biogasanlage greifen mehrere Rechtsbereiche ineinander:

  • Landesbauordnung mit den Anforderungen an Sonderbauten und den Brandschutznachweis
  • TRAS 120 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ mit Vorgaben zu Brandschutz, Schutzabständen, Explosionsschutz, Blitzschutz und Gasspeichern
  • Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung mit dem Explosionsschutzdokument und den Ex-Zonen, dazu die TRGS 529 für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
  • Sicherheitsregeln der SVLFG (Technische Information 4) für den landwirtschaftlichen Betrieb
  • VdS 3470 „Biogasanlagen“ der Versicherer (GDV/VdS) mit Empfehlungen zum Sachwertschutz, die über das Baurecht hinausgehen
  • vfdb-Merkblatt 10-09 mit den Hinweisen für den Feuerwehreinsatz an Biogasanlagen
  • DIN 14095 für den Feuerwehrplan

Das Brandschutzkonzept ersetzt keines dieser Dokumente. Es muss aber zu ihnen passen. Widersprüche zwischen Brandschutzkonzept, Ex-Zonenplan und Genehmigungsunterlagen fallen spätestens bei der Abnahme auf.

Was in das Brandschutzkonzept gehört

1. Anlagenbeschreibung und Gefährdungen

Alle Anlagenteile mit Lage, Gasmengen, Brandlasten und Betriebsweise. Dazu gehören Fermenter, Nachgärer, Gärrestlager, Gasspeicher, BHKW, Gasaufbereitung, Fackel, Technikräume und Substratlager.

2. Schutzabstände und Brandabschnitte

Die TRAS 120 nennt Schutzabstände zwischen Gasspeichern und anderen Anlagenteilen oder Gebäuden. Wo diese Abstände nicht eingehalten werden können, sind bauliche Alternativen wie Brandwände nötig. Diese müssen im Konzept begründet und nachgewiesen werden. Die Versicherer empfehlen in der VdS 3470 zusätzlich mindestens 6 m zwischen Gasspeichern und BHKW-Aufstellraum oder Elektroräumen. Auch dieser Abstand lässt sich durch eine ausreichend bemessene Brandwand verringern. Gerade bei Erweiterungen auf engen Hofstellen ist das der häufigste Knackpunkt.

3. BHKW-Aufstellraum und Technikräume

  • BHKW-Aufstellraum feuerbeständig zu angrenzenden Räumen, Elektroräume mindestens feuerhemmend, Türen mindestens T30 und selbstschließend
  • Keine Verkleidungen aus brennbaren Baustoffen im BHKW-Raum, zugelassene Abschottungen an allen Leitungsdurchführungen
  • Gasschnellschluss, der von außerhalb des Aufstellraums bedient werden kann
  • Not-Aus außerhalb des Raums, gut erreichbar und gekennzeichnet
  • Lüftung und Gaswarnanlage mit festgelegten Abschaltungen
  • Rauchmelder oder Brandmeldeanlage in Technik-, Elektro- und Motorräumen, aufgeschaltet auf die Prozesssteuerung, mit unterbrechungsfreier Stromversorgung für die Alarmkette

4. Schnittstelle zum Explosionsschutz

Die Ex-Zonen bestimmen, wo Zündquellen ausgeschlossen sein müssen und wo die Feuerwehr nicht aufstellen darf. Das Explosionsschutzdokument erstellt der Betreiber. Im Brandschutzkonzept werden die Ex-Bereiche aber berücksichtigt, etwa bei Aufstellflächen und Zufahrten.

5. Blitzschutz und sichere Gasableitung

Ein wirksames Blitzschutzkonzept für Gasspeicher und Technik gehört ebenso dazu wie die zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung, in der Regel eine Fackel. Sie stellt sicher, dass Gas auch bei Ausfall des BHKW kontrolliert verbrannt werden kann. Die Fackel ist so anzuordnen, dass Personen und Umgebung nicht durch Wärmestrahlung gefährdet werden.

6. Abwehrender Brandschutz

  • Zufahrt sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr außerhalb der Ex-Bereiche
  • Löschwasserversorgung, abgestimmt mit der zuständigen Brandschutzdienststelle. Die VdS 3470 nennt als Orientierung 1.600 l/min über zwei Stunden.
  • Rückhaltung von Löschwasser und auslaufendem Gärsubstrat
  • Feuerwehrplan nach DIN 14095 mit Gasabsperrungen, Not-Aus und Ex-Zonen

7. Organisatorischer Brandschutz

Alarm- und Notfallplan, Brandschutzordnung, Unterweisung des Personals, Kennzeichnung und geeignete Feuerlöscher. In Elektroräumen sind CO₂-Löscher sinnvoll, bei Schaumlöschern empfehle ich PFAS-freie Löschmittel.

Abstimmung mit Behörde und Feuerwehr

Ein Brandschutzkonzept für eine Biogasanlage sollte nicht erst am Ende der Planung entstehen. Sinnvoll ist eine frühe Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und der Brandschutzdienststelle, besonders bei Löschwasser, Zufahrten und abweichenden Schutzabständen. Abweichungen von den Regelwerken sind möglich. Sie müssen aber begründet werden und das gleiche Sicherheitsniveau erreichen.

Die Sachverständigenabnahme vor Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme stehen bei Biogasanlagen mehrere Prüfungen an. Sie werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Prüfer:

  • Brandschutztechnische Abnahme: Prüfung, ob die Anlage dem genehmigten Brandschutzkonzept und den Nebenbestimmungen entspricht. Wer diese Bestätigung abgeben darf, regeln das Bundesland und der Genehmigungsbescheid.
  • Sicherheitstechnische Prüfung nach TRAS 120: bei immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen durch Sachverständige nach § 29a BImSchG, danach wiederkehrend
  • Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung: unter anderem der Explosionsschutz vor Inbetriebnahme
  • Prüfberichte der Fachfirmen: zum Beispiel Elektro, Blitzschutz und Gaswarnanlage

So läuft die brandschutztechnische Abnahme ab

  1. Unterlagen sichten: Genehmigung mit Nebenbestimmungen, Brandschutzkonzept, Ex-Zonenplan, Prüfberichte der Fachfirmen und Feuerwehrplan
  2. Begehung vor Ort: Abstände, Abtrennungen, Gasschnellschluss, Not-Aus, Kennzeichnung, Zufahrten, Löschwasserentnahme und Rückhaltung
  3. Mängelliste: jede Abweichung mit Ort, Foto, Bewertung und empfohlener Maßnahme
  4. Nachweis der Beseitigung: durch Fotos, Prüfberichte oder eine Nachbegehung
  5. Bestätigung: schriftlicher Abnahmebericht für Behörde und Betreiber

Woran Abnahmen in der Praxis scheitern

  • Änderungen während der Bauphase wurden nicht ins Brandschutzkonzept übernommen
  • Ein zusätzlicher Gasspeicher oder ein zweites BHKW wurde ohne Prüfung der Schutzabstände ergänzt
  • Prüfberichte der Fachfirmen fehlen am Abnahmetag
  • Gasschnellschluss oder Not-Aus sind nur aus dem Aufstellraum erreichbar
  • Der Feuerwehrplan ist nicht mit der Feuerwehr abgestimmt oder nicht aktuell

Eine Fachbauleitung Brandschutz während der Bauphase verhindert die meisten dieser Punkte, weil Abweichungen sofort auffallen und nicht erst bei der Abnahme.

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Häufige Fragen

Braucht jede Biogasanlage ein Brandschutzkonzept?

Ob ein vollständiges Brandschutzkonzept verlangt wird, hängt vom Bundesland, der Anlagengröße und dem Genehmigungsverfahren ab. Bei Sonderbauten und BImSchG-Anlagen ist es in der Praxis fast immer gefordert.

Was gilt bei einer Erweiterung oder Flexibilisierung?

Ein neuer Gasspeicher, ein zusätzliches BHKW oder größere Gasmengen verändern die Gefährdung. Das Brandschutzkonzept muss dann fortgeschrieben werden. Besonders die Schutzabstände sind neu zu prüfen.

Wie oft wird eine Biogasanlage wiederkehrend geprüft?

Für immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen sieht die TRAS 120 je nach Anlagentyp sicherheitstechnische Prüfungen im Abstand von drei bis höchstens sieben Jahren vor. Hinzu kommen die Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung und die Prüfungen der technischen Anlagen.

Muss ich die Empfehlungen der Versicherer einhalten?

Die VdS 3470 ist keine Rechtsvorschrift. Viele Versicherer legen sie aber ihrer Risikobewertung zugrunde und können Maßnahmen daraus verlangen. Ich berücksichtige sie deshalb im Brandschutzkonzept mit, damit Genehmigung und Versicherungsschutz zusammenpassen.

Wer erstellt das Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument liegt in der Verantwortung des Betreibers. Es muss mit dem Brandschutzkonzept abgestimmt sein, damit Ex-Zonen, Aufstellflächen und Zündquellenfreiheit zusammenpassen.

Sascha Broedel ist Sachverständiger und Fachplaner Brandschutz (TH), zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger und hat über 25 Jahre Feuerwehrpraxis.