Von Sascha Broedel | Sachverständiger und Fachplaner Brandschutz (TH)
Kurz gesagt: In der Advents- und Weihnachtszeit kommen viele Brandrisiken zusammen: echte Kerzen, trockenes Tannengrün, Lichterketten und volle Steckdosenleisten. Wer ein paar einfache Regeln beachtet, die Rauchwarnmelder vor den Feiertagen testet und einen geeigneten Feuerlöscher griffbereit hat, kann die Feiertage entspannt genießen.
Kerzen und Adventskranz
- Nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Wer den Raum verlässt, löscht die Kerzen – auch wenn es nur „kurz“ ist.
- Abstand halten. Zu Gardinen, Dekoration, Papier und Tannengrün gehört ausreichend Abstand. Kerzen gehören auf eine feste, nicht brennbare Unterlage.
- Rechtzeitig löschen. Kerzen nicht ganz herunterbrennen lassen, sondern vorher austauschen – vor allem auf dem Adventskranz.
- Trockene Kränze austauschen. Nach zwei bis drei Wochen ist Tannengrün oft so trocken, dass es sich in Sekunden entzündet. Ein Kranz, der nadelt, sollte nicht mehr mit brennenden Kerzen genutzt werden.
- Kinder und Haustiere mitdenken. Kerzen außer Reichweite aufstellen und Streichhölzer sowie Feuerzeuge wegräumen.
Weihnachtsbaum und Dekoration
- Den Baum möglichst spät aufstellen, in einen standfesten Ständer mit Wasser setzen und regelmäßig nachfüllen.
- Am Baum am besten nur elektrische Beleuchtung verwenden. Echte Kerzen am Baum sind ein besonderes Risiko.
- Den Baum nicht direkt neben Heizkörpern, Kaminöfen oder Fluchtwegen aufstellen.
Lichterketten und Elektrik
- Nur geprüfte Lichterketten mit CE-Kennzeichnung verwenden, für draußen nur solche, die für den Außenbereich zugelassen sind.
- Beschädigte Kabel und Stecker sofort aussortieren.
- Mehrfachsteckdosen nicht hintereinanderstecken und nicht überlasten.
- Lichterketten nachts und beim Verlassen der Wohnung ausschalten – eine Zeitschaltuhr hilft dabei.
Rauchwarnmelder vor den Feiertagen testen
Rauchwarnmelder retten Leben, weil sie früh warnen – gerade nachts. Drücken Sie vor den Feiertagen bei jedem Melder einmal die Prüftaste. Wo Rauchwarnmelder hingehören und was die DIN 14676 vorgibt, lesen Sie in unserem Fachbeitrag Rauchwarnmelder nach DIN 14676.
Feuerlöscher griffbereit haben
Für den Haushalt eignet sich ein Feuerlöscher, der auch für Fettbrände zugelassen ist (Brandklasse F). Wir empfehlen dabei ein PFAS-freies Löschmittel. Wichtig: Den Feuerlöscher gut erreichbar aufbewahren, zum Beispiel im Flur nahe der Küche – und alle im Haushalt sollten wissen, wo er steht.
Im Ernstfall gilt: Löschmittel durchgehend auf den Brandherd geben, nicht stoßweise. Und niemals Wasser auf brennendes Fett gießen – etwa beim Fondue oder Raclette an Silvester. Das führt zu einer Fettexplosion.
Wenn es doch brennt
- Ruhe bewahren und alle Personen warnen.
- Kleine Entstehungsbrände nur löschen, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefährden.
- Bei Rauchentwicklung den Raum verlassen und die Tür schließen.
- Über die 112 die Feuerwehr alarmieren – lieber einmal zu früh als zu spät.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Adventskranz mit echten Kerzen genutzt werden?
So lange das Tannengrün frisch ist. Sobald der Kranz trocken wird oder nadelt, sollten die Kerzen nicht mehr angezündet werden. Eine Alternative sind LED-Kerzen.
Welcher Feuerlöscher ist für zu Hause sinnvoll?
Ein Feuerlöscher, der für die Brandklassen A und F geeignet ist, deckt typische Brände in der Wohnung und Fettbrände in der Küche ab. Achten Sie auf ein PFAS-freies Löschmittel und lassen Sie das Gerät regelmäßig prüfen.
Muss ich meine Rauchwarnmelder selbst prüfen?
Das regelt jedes Bundesland selbst. In Niedersachsen sind in der Regel die Bewohner für die Betriebsbereitschaft verantwortlich, sofern der Eigentümer diese Aufgabe nicht übernommen hat. Ein Test über die Prüftaste vor den Feiertagen schadet in keinem Fall.
Sie haben Fragen zum Brandschutz in Ihrer Wohnung, Ihrem Unternehmen oder Ihrer Kindertagespflege? Sprechen Sie uns gerne an.