Für Unternehmen, Bauherren, Architekten und Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke: unabhängige Brandschutzberatung, Gutachten und Planung von einem festen Ansprechpartner – mit über 25 Jahren Feuerwehrpraxis, Sachverständiger und Fachplaner Brandschutz (TH), zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger.
Leistungen in Minden, Lübbecke und Umgebung
- Brandschutzgutachten und Stellungnahmen für Neubau, Umbau und Bestand
- Brandschutzkonzepte und Stellungnahmen – in NRW nach Abstimmung mit der Bauaufsicht
- Fachbauleitung Brandschutz während der Bauphase
- Externer Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
- Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Brandschutz-Stellungnahmen für Kindertagespflege und Kita
- Seminare für Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Fachkräfte für Rauchwarnmelder
Zwei Bundesländer, ein Ansprechpartner
Der Kreis Minden-Lübbecke liegt in Nordrhein-Westfalen, das benachbarte Osnabrücker Land in Niedersachsen. Für Bauvorhaben gelten deshalb unterschiedliche Regeln: in Minden und Lübbecke die Landesbauordnung NRW mit ihren Verordnungen, in Osnabrück die Niedersächsische Bauordnung. Gerade bei Unternehmen mit Standorten auf beiden Seiten der Landesgrenze ist es ein Vorteil, wenn Ihr Brandschutzplaner beide Rechtsräume aus der Praxis kennt.
Einsatzgebiet im Kreis Minden-Lübbecke
Minden, Lübbecke, Hille, Petershagen, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Espelkamp, Preußisch Oldendorf, Rahden, Stemwede und Hüllhorst – sowie angrenzend Bünde, Bad Essen und das Osnabrücker Land.
Typische Anlässe im Kreis Minden-Lübbecke
Die Region ist geprägt von Mittelstand, Landwirtschaft, Gesundheitswesen und vielen Bestandsgebäuden. Entsprechend vielfältig sind die Aufgaben:
- Gewerbe und Industrie – etwa in Espelkamp, Lübbecke und Minden: Brandschutzkonzepte bei Erweiterung oder Nutzungsänderung, Feuerwehrpläne und externer Brandschutzbeauftragter
- Landwirtschaft und Biogas – Brandschutzkonzepte für Biogasanlagen und landwirtschaftliche Betriebe (Fachbeitrag: Brandschutzkonzept für Biogasanlagen)
- Kliniken, Pflege und Kurbetriebe – etwa in Bad Oeynhausen: Brandschutzordnung, Räumungskonzepte sowie Flucht- und Rettungspläne
- Kita und Kindertagespflege – Begehung und Stellungnahme für das zuständige Jugendamt (Fachbeitrag: Brandschutz in der Kinderbetreuung)
- Umbau im Bestand – Hofstellen, Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen, Dachgeschossausbau: Stellungnahmen und tragfähige Lösungen für bestehende Gebäude
Schulungen vor Ort im Kreis
Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 sowie Unterweisungen als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen im Betrieb – ob in Minden, Lübbecke oder Bad Oeynhausen. Auch alle weiteren Seminare sind als Inhouse-Schulung möglich.
Warum Brandschutz Broedel
- Über 25 Jahre Feuerwehrpraxis – Brandschutz, der im Einsatz funktioniert
- Unabhängig: keine Produkt- oder Anlagenverkäufe, Empfehlungen orientieren sich am Schutzziel
- Ein fester Ansprechpartner von der ersten Begehung bis zur Abnahme
- Praxisnahe, wirtschaftliche Lösungen für Neubau und Bestand
Häufige Fragen
Kommen Sie auch nach Minden und Lübbecke?
Ja. Der Kreis Minden-Lübbecke gehört zu meinem festen Einsatzgebiet. Begehungen und Termine vor Ort sind dort ebenso möglich wie im Raum Osnabrück.
Arbeiten Sie nach Landesbauordnung NRW?
Ja. Konzepte und Stellungnahmen für Vorhaben in Nordrhein-Westfalen werden nach den dort geltenden Vorschriften erstellt und mit der zuständigen Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle abgestimmt.
Stimmen Sie sich mit der Brandschutzdienststelle ab?
Ja. Brandschutzkonzepte und Feuerwehrpläne werden mit der zuständigen Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle im Kreis Minden-Lübbecke abgestimmt.
Brauche ich für die Kindertagespflege eine Brandschutz-Stellungnahme?
Häufig fordert das Jugendamt sie im Zulassungsverfahren an. Entscheidend sind Rauchwarnmelder, Rettungswege sowie der Ist- und Soll-Zustand der Räume. Mehr zur Stellungnahme für Kita und Kindertagespflege
Bieten Sie Brandschutzhelfer-Schulungen in meinem Betrieb an?
Ja, als Inhouse-Schulung nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 im ganzen Kreis Minden-Lübbecke.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Schildern Sie Ihr Vorhaben kurz über das Kontaktformular oder rufen Sie an: 05402 984167 (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–13 Uhr). Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.