Schulung
Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023
Ein Brandschutzhelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die im Brandfall bestimmte Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Seine Ernennung erfolgt gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“, der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und der Unfallverhütungsvorschrift (BGV/GUV-V A1) „Grundsätze der Prävention”.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat gemeinsam mit verschiedenen Brandschutzverbänden und -Vereinigungen die Anforderungen in Theorie und Praxis an den Ausbilder definiert, um sicherzustellen, dass das Erlernte in sicherer Art und Weise umgesetzt werden kann. Mit diesem Seminar lernen Sie, wie Sie diese Anforderungen rechtssicher erfüllen. Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Voraussetzung:
Betriebsmitarbeiter oder Fachkundige Personen, die über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit im Brandschutz verfügen und sich regelmäßig auf diesem Gebiet fortbilden.
Schulungsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
- Sie trainieren an unserem Firetrainer (Löschübungen)
Termine 2024
Schulungsort ist Bissendorf.
09.04.2024 09.00 – 12.30 Uhr
04.06.2024 09.00 – 12.30 Uhr
Dauer: ca. 3,5 Stunden
Kosten: auf Anfrage
Inkl. Lehrgangsunterlagen und Teilnahmebestätigung (Brandschutzhelfer gem. DGUV I 205-023)